WLV Untere Spree, Wasser- und Landschaftspflegeverband Untere Spree, 15518 Steinhöfel, OT Hasenfelde, Waldweg 9  
 


BEKANNTMACHUNGEN - ARCHIV




Öffentliche Bekanntmachung vom 06.06.2024

Der Wasser- und Landschaftspflegeverband "Untere Spree" und die von ihm beauftragten Unternehmen führen ganzjährig Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern der II. Ordnung und im Auftrag des Landesamtes für Umwelt Brandenburg (LfU) an der Müggelspree als Gewässer der I. Ordnung durch.

In der 27. Kalenderwoche 2024 beginnen die jährlichen, planmäßigen Mäh- und Krautungsarbeiten. Im Sinne der Regelungen des § 84 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in Verbindung mit den §§ 38 und 41 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) kündigen wir hiermit die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten und die damit verbundene vorübergehende Benutzung der Anliegergrundstücke an.

Gemäß § 41 WHG und § 84 Abs. 1 BbgWG haben die Eigentümer, Anlieger und Hinterlieger, sowie Nutzungsberechtigten der Gewässer zu dulden, dass die Unterhaltungspflichtigen oder deren Beauftragte die Grundstücke vorübergehend betreten, befahren, benutzen, Kraut und Aushub ablegen und auf den Grundstücken abschließend einebnen.

Es besteht die gesetzliche Verpflichtung der Eigentümer und Nutzungsberechtigten, die Uferbereiche als Gewässerrandstreifen gemäß § 38 Abs. 4 WHG so zu bewirtschaften, dass die Gewässerunterhaltung und -entwicklung nicht beeinträchtigt wird. Zuwiderhandlungen schließen einen Schadensanspruch nach § 41 Abs. 4 WHG in Verbindung mit § 254 BGB aus.

Zur Beantwortung von Fragen oder Abstimmungen im Zusammenhang mit der angezeigten Gewässerunterhaltung wenden Sie sich bitte an den:

Wasser- und Landschaftspflegeverband
"Untere Spree"
Waldweg 9
15518 Steinhöfel
OT Hasenfelde

Tel.:      033635/3900
Fax:      033635/3901
WLV Untere Spree


M. Zalenga
Vorsteher des Verbandes
Steinhöfel, den 06.06.2024






Öffentliche Bekanntmachung

Der Wasser- und Landschaftspflegeverband "Untere Spree" hat einen Förderantrag für die Maßnahme: "Verbesserung der Wasserqualität - Großer Kolpiner See - konzeptionelle Vorplanung" bei der Investitions- und Landesbank Brandenburg (ILB) gestellt. Die Maßnahme wurde bewilligt, wurde ausgeschrieben und wird durch externe Auftragnehmer bearbeitet.

Die Finanzierung erfolgt durch die Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der naturnahen Entwicklung von Gewässern und zur Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes (ELER und Landesmittel).




   



Aktuelle
Situation





Der Große Kolpiner See ist dem FFH-Lebensraumtyp LRT 3130 - "Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche Stillgewässer mit Strandlings- oder Zwergbinsen-Gesellschaften" zuzuordnen.

Der als Weichwassersee zu charakterisierende See weist mehrere feinsandige Uferbereiche auf, die insbesondere in den Randbereichen, Lebensgrundlage der bestimmenden Strandlingsvegetation darstellen. Der Erhaltungszustand des LRT 3130 wurde jedoch bereits in der FFH - Managementplanung (MP) als ungünstig eingeschätzt. In den Punkten Sichttiefe, Trübung des Wassers und Nährstoffgehalt, hat sich die Situation in den letzten Jahren noch verschlechtert.

Bereits im Jahre 2018 wurden durch das Amt Scharmützelsee erste Finanzmittel zur Aufklärung der Wirkzusammenhänge bereitgestellt. Nach enger Abstimmung mit den Behörden des Landkreises Oder-Spree konnten durch den WLV Untere Spree erste Untersuchungen vorgenommen bzw. veranlasst werden.



Zielstellung





Die bereits erfolgten Erfassungen sind erste Bausteine zur Aufarbeitung der Wirkzusammenhänge im Großen Kolpiner See. Diese Erkenntnisse sind jedoch nicht ausreichend für die Erarbeitung eines nachhaltigen Sanierungskonzeptes. Zur Beseitigung noch vorhandener Wissenslücken ist die Durchführung weiterer konzeptioneller Voruntersuchungen wie die Ermittlung des aktuellen ökologischen Zustandes, sowie der ggf. noch vorhandenen Belastungsquellen erforderlich. Diese stellen die Grundlage für eine fachlich fundierte Maßnahmenplanung dar. Ziel dabei ist die Verringerung der akkumulierten Nährstoffe im See und damit einhergehend die Verbesserung des Erhaltungszustandes des FFH - Lebensraumtyps (LRT) 3130.



Teilmaßnahmen





  • Konzeptionelle Voruntersuchungen zu den Themen Wasserhaushalt, Nährstoffbelastungen, ökologischer Zustand des Sees, Probennahme und Analytik zu Zoo- und Phytoplankton, Vegetationskartierung LRT, Erkundung der Sedimente, Wassergehalt und Entwässerungsfähigkeit, Schadstoffgehalt, Rolle im Nährstoffhaushalt; Errichtung, Beobachtung und Auswertung von Grundwassermessstellen

  • Zusammenfassung aller Ergebnisse der Grundlagenermittlung

  • Maßnahmenplanung mit Kostenschätzung, Variantenvergleich von Sanierungsmethoden, Darstellung einer Vorzugsvariante

  • Vorabmaßnahme zum Umbau des Fischbestandes im Großen Kolpiner See (Aufbau einer Zanderpopulation durch 3-jährigen Besatz, Monitoring und Errichtung von Laichstrukturen)





Öffentliche Bekanntmachung vom 17.11.2023

Der Wasser- und Landschaftspflegeverband "Untere Spree" mit Sitz in Steinhöfel beabsichtigt im IV. Quartal 2023 und I. Quartal 2024 an Gewässern 2. Ordnung in der Gemarkung Langewahl Flur 1 und 3 und der Gemarkung Alt Golm Flur 6 und 7 eine partielle Bepflanzung mit standorttypischen Gehölzen innerhalb der Gewässerböschung vorzunehmen. Gemäß § 41 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) haben die Anlieger zu dulden, dass die zur Unterhaltung verpflichtete Person die Ufer des Gewässers bepflanzt.

Ziel der Entwicklungsmaßnahme ist die Erhaltung der Ufer durch Neuanpflanzung einer standortgerechten Ufervegetation gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 2 WHG. Kosten entstehen für die Anlieger nicht.


Die Unterlagen zum Umfang sowie zum genauen Standort der geplanten Pflanzungen können im Verbandssitz des Wasser- und Landschaftspflegeverbandes "Untere Spree", Waldweg 9 in 15518 Steinhöfel eingesehen werden.

gez. Zalenga
Vorsteher
 
Steinhöfel, den 17.11.2023






Öffentliche Bekanntmachung vom 06.06.2023

Der Wasser- und Landschaftspflegeverband "Untere Spree" und die von ihm beauftragten Unternehmen führen ganzjährig Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern der II. Ordnung und im Auftrag des Landesamtes für Umwelt Brandenburg (LfU) an der Müggelspree als Gewässer der I. Ordnung durch.

In der 27. Kalenderwoche 2023 beginnen die jährlichen, planmäßigen Mäh- und Krautungsarbeiten. Im Sinne der Regelungen des § 84 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in Verbindung mit den §§ 38 und 41 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) kündigen wir hiermit die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten und die damit verbundene vorübergehende Benutzung der Anliegergrundstücke an.

Gemäß § 41 WHG und § 84 Abs. 1 BbgWG haben die Eigentümer, Anlieger, Hinterlieger und Nutzungsberechtigten der Gewässer zu dulden, dass die Unterhaltungspflichtigen oder deren Beauftragte die Grundstücke vorübergehend betreten, befahren, benutzen, Kraut und Aushub ablegen und auf den Grundstücken abschließend einebnen.

Es besteht die gesetzliche Verpflichtung der Eigentümer und Nutzungsberechtigten, die Uferbereiche als Gewässerrandstreifen gemäß § 38 Abs. 4 WHG so zu bewirtschaften, dass die Gewässerunterhaltung und -entwicklung nicht beeinträchtigt wird. Zuwiderhandlungen schließen einen Schadensanspruch nach § 41 Abs. 4 WHG in Verbindung mit § 254 BGB aus.

Zur Beantwortung von Fragen oder Abstimmungen im Zusammenhang mit der angezeigten Gewässerunterhaltung wenden Sie sich bitte an den:

Wasser- und Landschaftspflegeverband
"Untere Spree"
Waldweg 9
15518 Steinhöfel
OT Hasenfelde

Tel.:      033635/3900
Fax:      033635/3901
WLV Untere Spree


M. Zalenga
Vorsteher des Verbandes
Steinhöfel, den 06.06.2023





Öffentliche Bekanntmachung vom 05.07.2022

Der Wasser- und Landschaftspflegeverband "Untere Spree" und die von ihm beauftragten Unternehmen führen ganzjährig Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern der II. Ordnung und im Auftrag des Landesamtes für Umwelt Brandenburg (LfU) an der Müggelspree als Gewässer der I. Ordnung durch.

In der 28. Kalenderwoche beginnen die jährlichen, planmäßigen Mäh- und Krautungsarbeiten. Im Sinne der Regelungen des § 84 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in Verbindung mit den §§ 38 und 41 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) kündigen wir hiermit die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten und die damit verbundene vorübergehende Benutzung der Anliegergrundstücke an.

Gemäß § 41 WHG und § 84 BbgWG haben die Eigentümer, Anlieger und Hinterlieger sowie Nutzungsberechtigten der Gewässer zu dulden, dass die Unterhaltungspflichtigen oder deren Beauftragte die Grundstücke vorübergehend betreten, befahren, benutzen, Kraut und Aushub ablegen oder auf den Grundstücken abschließend einebnen.

Es besteht die gesetzliche Verpflichtung der Eigentümer und Nutzungsberechtigten, die Uferbereiche als Gewässerrandstreifen gemäß § 38 Abs. 4 WHG so zu bewirtschaften, dass die Gewässerunterhaltung und -entwicklung nicht beeinträchtigt wird.

Zur Beantwortung von Fragen oder Abstimmungen im Zusammenhang mit der angezeigten Gewässerunterhaltung wenden Sie sich bitte an den:

Wasser- und Landschaftspflegeverband
"Untere Spree"
Waldweg 9
15518 Steinhöfel
OT Hasenfelde

Tel.:      033635/3900
Fax:      033635/3901
WLV Untere Spree


M. Zalenga
Vorsteher des Verbandes
Steinhöfel, den 05.07.2022





Öffentliche Bekanntmachung vom 17.06.2021

Der Wasser- und Landschaftspflegeverband "Untere Spree" und die von ihm beauftragten Unternehmen führen ganzjährig Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern der II. Ordnung und im Auftrag des Landesamtes für Umwelt Brandenburg (LfU) an der Müggelspree als Gewässer der I. Ordnung durch.

Zu diesen Arbeiten gehören auch Pflanzungen an Gewässerufern gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG).

In der 26. Kalenderwoche beginnen die jährlichen, planmäßigen Mäh- und Krautungsarbeiten. Im Sinne der Regelung des § 41 des WHG in Verbindung mit § 6 der Verbandssatzung kündigen wir die Durchführung dieser Unterhaltungsarbeiten und die damit verbundene vorübergehende Benutzung der Anliegergrundstücke an.

Gemäß § 41 WHG und § 84 BbgWG haben die Eigentümer, Anlieger und Hinterlieger sowie Nutzungsberechtigten der Gewässer zu dulden, dass die Unterhaltungspflichtigen oder deren Beauftragte die Grundstücke vorübergehend betreten, befahren, benutzen, Kraut und Aushub ablegen oder auf den Grundstücken abschließend einebnen.

Es besteht die gesetzliche Verpflichtung der Eigentümer und Nutzungsberechtigten, die Uferbereiche als Gewässerrandstreifen gemäß § 38 WHG so zu bewirtschaften, dass die Gewässerunterhaltung und -entwicklung nicht beeinträchtigt wird.

Zur Beantwortung von Fragen oder Abstimmungen im Zusammenhang mit der angezeigten Gewässerunterhaltung wenden Sie sich bitte an den:

Wasser- und Landschaftspflegeverband "Untere Spree"
Waldweg 9 in 15518 Steinhöfel, OT Hasenfelde,
Tel.: 033635/3900 oder Fax: 033635/3901


M . Zalenga
Vorsteher des Verbandes
Steinhöfel, den 17.06.2021




Öffentliche Bekanntmachung vom 12.06.2020

Der Wasser- und Landschaftspflegeverband "Untere Spree" und die von ihm beauftragten Unternehmen führen ganzjährig Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern der II. Ordnung und im Auftrag des Landesamtes für Umwelt Brandenburg (LfU) an der Müggelspree als Gewässer der I. Ordnung durch.

Zu diesen Arbeiten gehören auch Pflanzungen an Gewässerufern gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG).

In der 25. Kalenderwoche beginnen die jährlichen, planmäßigen Mäh- und Krautungsarbeiten. Im Sinne der Regelung des § 41 des WHG in Verbindung mit § 6 der Verbandssatzung kündigen wir die Durchführung dieser Unterhaltungsarbeiten und die damit verbundene vorübergehende Benutzung der Anliegergrundstücke an.

Gemäß § 41 WHG und § 84 BbgWG haben die Eigentümer, Anlieger und Hinterlieger sowie Nutzungsberechtigten der Gewässer zu dulden, dass die Unterhaltungspflichtigen oder deren Beauftragte die Grundstücke vorübergehend betreten, befahren, benutzen, Kraut und Aushub ablegen oder auf den Grundstücken abschließend einebnen.

Es besteht die gesetzliche Verpflichtung der Eigentümer und Nutzungsberechtigten, die Uferbereiche als Gewässerrandstreifen gemäß § 38 WHG so zu bewirtschaften, dass die Gewässerunterhaltung und -entwicklung nicht beeinträchtigt wird.

Zur Beantwortung von Fragen oder Abstimmungen im Zusammenhang mit der angezeigten Gewässerunterhaltung wenden Sie sich bitte an den:

Wasser- und Landschaftspflegeverband "Untere Spree"
Waldweg 9 in 15518 Steinhöfel, OT Hasenfelde,
Tel.: 033635/3900 oder Fax: 033635/3901


M . Zalenga
Vorsteher des Verbandes
Steinhöfel, den 12.06.2020




Öffentliche Bekanntmachung vom 28.05.2019

Der Wasser- und Landschaftspflegeverband "Untere Spree" und die von ihm beauftragten Unternehmen führen ganzjährig Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern der II. Ordnung und im Auftrag des Landesamtes für Umwelt Brandenburg (LfU) an der Müggelspree als Gewässer der I. Ordnung durch.

In der 23. Kalenderwoche beginnen die jährlichen, planmäßigen Mäh- und Krautungsarbeiten. Zu diesen Arbeiten gehören auch Pflanzungen an Gewässerufern gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Im Sinne der Regelung des § 41 Abs. 1 des WHG in Verbindung mit § 6 der Verbandssatzung kündigen wir die Durchführung dieser Unterhaltungsarbeiten und die damit verbundene vorübergehende Benutzung der Anliegergrundstücke an.

Gemäß § 41 WHG und § 84 Abs. 1 BbgWG haben die Eigentümer, Anlieger und Hinterlieger sowie Nutzungsberechtigten der Gewässer zu dulden, dass die Unterhaltungspflichtigen oder deren Beauftragte die Grundstücke vorübergehend betreten, befahren, benutzen, Kraut und Aushub ablegen oder auf den Grundstücken abschließend einebnen.

Es besteht die gesetzliche Verpflichtung der Eigentümer und Nutzungsberechtigten, die Uferbereiche als Gewässerrandstreifen gemäß § 38 Abs. 5 WHG so zu bewirtschaften, dass die Gewässerunterhaltung und -entwicklung nicht beeinträchtigt wird. Zuwiderhandlungen schließen einen Schadensanspruch nach § 41 Abs. 4 WHG in Verbindung mit § 254 BGB aus.

Zur Beantwortung von Fragen oder Abstimmungen im Zusammenhang mit der angezeigten Gewässerunterhaltung wenden Sie sich bitte an den:

Wasser- und Landschaftspflegeverband "Untere Spree"
Waldweg 9 in 15518 Steinhöfel, OT Hasenfelde,
Tel.: 033635/3900 oder Fax: 033635/3901


M . Zalenga
Vorsteher des Verbandes
Steinhöfel, den 28.05.2019




Öffentliche Bekanntmachung vom 01.06.2018

Der Wasser- und Landschaftspflegeverband "Untere Spree" und die von ihm beauftragten Unternehmen führen ganzjährig Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern der II. Ordnung und im Auftrag des Landesamtes für Umwelt Brandenburg (LfU) an der Müggelspree als Gewässer der I. Ordnung durch.

In der 26. Kalenderwoche beginnen die jährlichen, planmäßigen Mäh- und Krautungsarbeiten. Im Sinne der Regelung des § 41 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 6 der Verbandssatzung kündigen wir die Durchführung dieser Unterhaltungsarbeiten und die damit verbundene vorübergehende Benutzung der Anliegergrundstücke an.

Gemäß § 41 WHG und des § 84 Abs. 1 BbgWG haben die Eigentümer, Anlieger und Hinterlieger sowie Nutzungsberechtigten der Gewässer zu dulden, dass die Unterhaltungspflichtigen oder deren Beauftragte die Grundstücke vorübergehend betreten, befahren, benutzen, Kraut und Aushub ablegen und auf den Grundstücken abschließend einebnen.

Es besteht die gesetzliche Verpflichtung der Eigentümer und Nutzungsberechtigten, die Uferbereiche als Gewässerrandstreifen gemäß § 38 Abs. 5 WHG so zu bewirtschaften, dass die Gewässerunterhaltung und -entwicklung nicht beeinträchtigt wird. Zuwiderhandlungen schließen einen Schadensanspruch nach § 41 Abs. 4 WHG in Verbindung mit § 254 BGB aus.

Zur Beantwortung von Fragen oder Abstimmungen im Zusammenhang mit der angezeigten Gewässerunterhaltung wenden Sie sich bitte an den:

Wasser- und Landschaftspflegeverband "Untere Spree"
Waldweg 9 in 15518 Steinhöfel, OT Hasenfelde,
Tel.: 033635/3900 oder Fax: 033635/3901


M . Zalenga
Vorsteher des Verbandes
Steinhöfel, den 01.06.2018




Öffentliche Bekanntmachung vom 20.06.2017

Der Wasser- und Landschaftspflegeverband "Untere Spree" und die von ihm beauftragten Unternehmen führen ganzjährig Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern der II. Ordnung und im Auftrag des Landesamtes für Umwelt Brandenburg (LfU) an der Müggelspree als Gewässer der I. Ordnung durch.

In der 26. Kalenderwoche beginnen die jährlichen, planmäßigen Mäh- und Krautungsarbeiten. Im Sinne der Regelung des § 41 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 6 der Verbandssatzung kündigen wir die Durchführung dieser Unterhaltungsarbeiten und die damit verbundene vorübergehende Benutzung der Anliegergrundstücke an.

Gemäß § 41 WHG und des § 84 Abs. 1 BbgWG haben die Eigentümer, Anlieger und Hinteranlieger sowie Nutzungsberechtigte der Gewässer zu dulden, dass die Unterhaltungspflichtigen oder deren Beauftragte die Grundstücke vorübergehend betreten, befahren, benutzen, Kraut und Aushub ablegen und auf den Grundstücken abschließend einebnen.

Es besteht die gesetzliche Verpflichtung der Eigentümer und Nutzungsberechtigten, die Uferbereiche als Gewässerrandstreifen gemäß § 38 Abs. 5 WHG so zu bewirtschaften, dass die Gewässerunterhaltung und -entwicklung nicht beeinträchtigt wird. Zuwiderhandlungen schließen einen Schadensanspruch nach § 41 Abs. 4 WHG in Verbindung mit § 254 BGB aus.

Zur Beantwortung von Fragen oder Abstimmungen im Zusammenhang mit der angezeigten Gewässerunterhaltung wenden Sie sich bitte an den:

Wasser- und Landschaftspflegeverband "Untere Spree"
Waldweg 9 in 15518 Steinhöfel, OT Hasenfelde,
Tel.: 033635/3900 oder Fax: 033635/3901


M . Zalenga
Vorsteher des Verbandes
Steinhöfel, den 20.06.2017




Öffentliche Bekanntmachung vom 16.06.2016

Der Wasser- und Landschaftspflegeverband "Untere Spree" und die von ihm beauftragten Unternehmen führen ganzjährig Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern der II. Ordnung und im Auftrag des Landesamtes für Umwelt Brandenburg (LfU) an der Müggelspree als Gewässer der I. Ordnung durch.

In der 25. Kalenderwoche beginnen die jährlichen, planmäßigen Mäh- und Krautungsarbeiten. Im Sinne der Regelung des § 41 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 6 der Verbandssatzung kündigt der WLV "Untere Spree" hiermit die Durchführung dieser Unterhaltungsarbeiten und die damit verbundene vorübergehende Benutzung der Anliegergrundstücke an.

Gemäß § 41 WHG und des § 84 Abs. 1 BbgWG haben die Eigentümer, Anlieger und Hinteranlieger sowie Nutzungsberechtigte der Gewässer zu dulden, dass die Unterhaltungspflichtigen oder deren Beauftragte die Grundstücke vorübergehend betreten, befahren, benutzen, Kraut und Aushub ablegen und auf den Grundstücken abschließend einebnen. Hindernisse wie mobile Koppelzäune oder Hochsitze sind aus dem Bereich von 5 m von der Böschungsoberkante zu entfernen.

Es besteht die gesetzliche Verpflichtung der Eigentümer und Nutzungsberechtigten, die Uferbereiche als Gewässerrandstreifen gemäß § 38 Abs. 5 WHG so zu bewirtschaften, dass die Gewässerunterhaltung und -entwicklung nicht beeinträchtigt wird. Zuwiderhandlungen schließen einen Schadensanspruch nach § 41 Abs. 4 WHG in Verbindung mit § 254 BGB aus.

Zur Beantwortung von Fragen oder Abstimmungen im Zusammenhang mit der angezeigten Gewässerunterhaltung wenden Sie sich bitte an den:

Wasser- und Landschaftspflegeverband "Untere Spree"
Tel.: 033635/3900 oder Fax: 033635/3901


M . Zalenga
Vorsteher des Verbandes
Steinhöfel, den 16.06.2016




Öffentliche Bekanntmachung vom 25.06.2015

In der Zeit vom 29.06.2015 bis 28.02.2016 führen der Wasser- und Landschaftspflegeverband "Untere Spree" und die von ihm beauftragten Unternehmen die planmäßigen Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern der I. und II. Ordnung durch. In wasserwirtschaftlichen Bedarfsfällen, wie z.B. zur Sicherung des Wasserabflusses, kann die Gewässerunterhaltung auch außerhalb dieser Zeit erfolgen.

Im Sinne der Regelung des § 41 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 6 der Verbandssatzung kündigen wir die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten und die damit verbundene vorübergehende Benutzung der Anliegergrundstücke an. Gemäß § 41 WHG und des § 84 Abs. 1 BbgWG haben die Eigentümer, Anlieger und Hinterlieger sowie Nutzungsberechtigten der Gewässer zu dulden, dass die Unterhaltungspflichtigen oder deren Beauftragte die Grundstücke vorübergehend betreten, befahren, benutzen, Kraut und Aushub ablegen und auf den Grundstücken abschließend einebnen.

Es besteht die gesetzliche Verpflichtung der Grundflächeneigentümer und -nutzer, die Uferbereiche als Gewässerrandstreifen gemäß § 38 Abs. 5 WHG so zu bewirtschaften, dass die Gewässerunterhaltung und -entwicklung nicht beeinträchtigt wird. Zuwiderhandlungen schließen einen Schadensanspruch nach § 41 Abs. 4 WHG in Verbindung mit § 254 BGB aus.

Zur Beantwortung von Fragen oder Abstimmungen im Zusammenhang mit der angezeigten Gewässerunterhaltung wenden Sie sich bitte an den:

Wasser- und Landschaftspflegeverband "Untere Spree", Waldweg 9 in 15518 Steinhöfel,
Tel.: 033635/3900 oder Fax: 033635/3901


M . Zalenga
Vorsteher des Verbandes
Steinhöfel, den 25.06.2015




Öffentliche Bekanntmachung vom 19.06.2014

Durch den Wasser - und Landschaftspflegeverband "Untere Spree" werden ab der 26. KW 2014 Unterhaltungsarbeiten an der Müggelspree als Landesgewässer der I. Ordnung nach Maßgabe des Wasserwirtschaftsamtes sowie an den Gewässern II. Ordnung im Verbandsgebiet durchgeführt.

Gemäß § 6 der Verbandssatzung in Verbindung mit § 84 des BbgWG sowie § 41 des WHG haben die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der Gewässer und Anlieger zu dulden, dass die zur Gewässerunterhaltung erforderlichen Arbeiten und Maßnahmen durch die Mitarbeiter des Verbandes nebst ihrer Technik durchgeführt werden.

M . Zalenga
Vorsteher des Verbandes
Steinhöfel, den 19. Juni 2014




Änderung des Verbandsgebietes vom 18.02.2014

Gemäß dem Bescheid des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MUGV) vom 16.12.2013 erfolgte eine Neufestlegung des Verbandsgebietes des WLV "Untere Spree" zum 01.01.2014. Die neue Verbandsgebietsfläche wurde durch das MUGV mit dem WLV "Untere Spree" und den Nachbarverbänden abgestimmt und richtet sich nun nach den vom MUGV vorgegebenen Teileinzugsgebieten der Fließgewässer.

Die neue Verbandsgebietsgrenze ist in der folgenden Darstellung einsehbar: interaktive Kartendarstellung des Verbandsgebietes.

T. Weidner
Geschäftsführer des Verbandes
Steinhöfel, den 18. Februar 2014




Öffentliche Bekanntmachung vom 04.07.2013

Durch den Wasser - und Landschaftspflegeverband "Untere Spree" werden ab der 28. KW 2013 Unterhaltungsarbeiten an der Müggelspree als Landesgewässer der I. Ordnung nach Maßgabe des Wasserwirtschaftsamtes sowie an den Gewässern II. Ordnung im Verbandsgebiet durchgeführt.

Gemäß § 6 der Verbandssatzung in Verbindung mit § 84 des BbgWG sowie § 41 des WHG haben die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der Gewässer und Anlieger zu dulden, dass die zur Gewässerunterhaltung erforderlichen Arbeiten und Maßnahmen durch die Mitarbeitern des Verbandes nebst ihrer Technik durchgeführt werden.

M. Zalenga
Vorsteher des Verbandes
Steinhöfel, den 04. Juli 2013





 
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