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AKTUELLE BEKANNTMACHUNGEN
Öffentliche Bekanntmachung vom 18.06.2025
Der Wasser- und Landschaftspflegeverband "Untere Spree" und die von ihm
beauftragten Unternehmen führen ganzjährig Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern der II. Ordnung
und im Auftrag des Landesamtes für Umwelt Brandenburg (LfU) an der Müggelspree als Gewässer der
I. Ordnung durch.
In der 26. Kalenderwoche 2025 beginnen die jährlichen, planmäßigen Mäh- und Krautungsarbeiten.
Im Sinne der Regelungen des § 84 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in Verbindung mit den
§§ 38 und 41 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) kündigen wir hiermit die Durchführung der
Unterhaltungsarbeiten und die damit verbundene vorübergehende Benutzung der
Anliegergrundstücke an.
Gemäß § 41 WHG und § 84 Abs. 1 BbgWG haben die Eigentümer, Anlieger und Hinterlieger, sowie
Nutzungsberechtigten der Gewässer zu dulden, dass die Unterhaltungspflichtigen oder deren Beauftragte
die Grundstücke vorübergehend betreten, befahren, benutzen, Kraut und Aushub ablegen und auf den
Grundstücken abschließend einebnen.
Es besteht die gesetzliche Verpflichtung der Eigentümer und Nutzungsberechtigten, die Uferbereiche als
Gewässerrandstreifen gemäß § 38 Abs. 4 WHG so zu bewirtschaften, dass die Gewässerunterhaltung und
-entwicklung nicht beeinträchtigt wird. Zuwiderhandlungen schließen einen Schadensanspruch nach § 41
Abs. 4 WHG in Verbindung mit § 254 BGB aus.
Zur Beantwortung von Fragen oder Abstimmungen im Zusammenhang mit der angezeigten Gewässerunterhaltung
wenden Sie sich bitte an den:
Wasser- und Landschaftspflegeverband
"Untere Spree"
Waldweg 9
15518 Steinhöfel
OT Hasenfelde
Tel.: 033635/3900
Fax: 033635/3901

P. Stumm
Vorsteher des Verbandes
Steinhöfel, den 18.06.2025
Öffentliche Bekanntmachung
Der Wasser- und Landschaftspflegeverband "Untere Spree" hat einen Förderantrag für die Maßnahme: "Methodenfindung zur
Verbesserung der Wasserqualität - Großer Kolpiner See" im Nachgang zum vorangegangenen Vorhaben "Konzeptionelle
Planung - Großer Kolpiner See" bei der Investitions- und Landesbank Brandenburg (ILB)
gestellt. Die Maßnahme wurde bewilligt, ausgeschrieben und wird durch externe Auftragnehmer bearbeitet.
Die Finanzierung erfolgt durch die Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg
über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der naturnahen Entwicklung von Gewässern und zur Förderung von Maßnahmen zur Stärkung
der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes (ELER und Landesmittel).
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Aktuelle Situation
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Der Große Kolpiner See ist dem FFH-Lebensraumtyp LRT 3130 - "Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche Stillgewässer mit
Strandlings- oder Zwergbinsen-Gesellschaften" zuzuordnen.
Der als Weichwassersee zu charakterisierende See weist mehrere feinsandige Uferbereiche auf, die insbesondere in
den Randbereichen, Lebensgrundlage der bestimmenden Strandlingsvegetation darstellen. Der Erhaltungszustand des LRT 3130 wurde jedoch
bereits in der FFH - Managementplanung (MP) als ungünstig eingeschätzt. In den Punkten Sichttiefe, Trübung des Wassers und Nährstoffgehalt,
hat sich die Situation in den letzten Jahren noch verschlechtert.
Bereits im Jahre 2018 wurden durch das Amt Scharmützelsee erste Finanzmittel zur Aufklärung der Wirkzusammenhänge bereitgestellt.
Nach enger Abstimmung mit den Behörden des Landkreises Oder-Spree konnten durch den WLV Untere Spree erste Untersuchungen vorgenommen
bzw. veranlasst werden.
Aus den ersten Untersuchungen ergab sich schnell der Bedarf an fachlicher Unterstützung. Im Jahr 2021 erfolgte daher die Ausschreibung
und Beauftragung einer "konzeptionellen Voruntersuchung" des Großen Kolpiner Sees (inkl. Errichtung von Pegelbrunnen) und der Start
der Vorabmaßnahme "Zanderbesatz + Errichtung von Laichnestern für Zander" - beides finanziert über die RL-Gewässersanierung - mit dem Ziel
der Vorbereitung und Erarbeitung einer Sanierungskonzeption für den See. Dabei wurden (im dortigen LOS 1) z.B. Grundwasserzufluß,
Sedimentbeschaffenheiten, Nährstoffgehalte usw. gemessen, analysiert und bewertet und darauf aufbauend grundsätzliche Sanierungs- bzw.
Restaurationsmöglichkeiten für den Großen Kolpiner See erarbeitet und niedergeschrieben.
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Zielstellung und Teilmaß- nahmen
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Ziel der Maßnahmen ist es, durch Entnahme von Seesediment auf einer begrenzten Teilfläche des Sees (50 x 50 m) - Erkenntnisse für die am besten geeignete Methoden zur
Restaurierung des gesamten Sees zu finden.
LOS 1 - Sedimententnahme und -entwässerung inkl. Verwertung bzw. Entsorgung der abgetrockneten Sedimente
Hierbei ist vorgesehen die Seesedimente in Vorhabensbereich an Land zu fördern und dort mit zwei verschiedenen Verfahren
(1, Geotextilsäcke / 2. Siebbandpresse) zu entwässern. Jedes der beiden Verfahren soll mit 3 unterschiedlichen Flockungsmittel (chemisch erzeugte und biologisch
gewonnene) durchgeführt werden. Schlussendlich sollte das geeignetste und wirtschaftlichste Verfahren zum Umgang mit dem örtliche Seesediment qualifiziert und
quantifiziert werden. Abschließend sollte ein möglichst günstiger Verwertungs- bzw. Entsorgungsweg gefunden und beschritten werden.
LOS 2 - Nährstofffällung / Enclosure Untersuchung
Hier soll mittels bauzeitlich errichteter Enclosure Röhren, die Nährstoffällung mit verschidenen Fällmitteln unter realen Bedingungen getestet werden.
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