Öffentliche Bekanntmachung vom 17.11.2023
Der Wasser- und Landschaftspflegeverband "Untere Spree" mit Sitz in Steinhöfel
beabsichtigt im IV. Quartal 2023 und I. Quartal 2024 an Gewässern 2. Ordnung in der Gemarkung
Langewahl Flur 1 und 3 und der Gemarkung Alt Golm Flur 6 und 7 eine partielle Bepflanzung mit
standorttypischen Gehölzen innerhalb der Gewässerböschung vorzunehmen. Gemäß § 41 Wasserhaushaltsgesetz
(WHG) haben die Anlieger zu dulden, dass die zur Unterhaltung verpflichtete Person die Ufer des
Gewässers bepflanzt.
Ziel der Entwicklungsmaßnahme ist die Erhaltung der Ufer durch Neuanpflanzung einer standortgerechten
Ufervegetation gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 2 WHG. Kosten entstehen für die Anlieger nicht.
Die Unterlagen zum Umfang sowie zum genauen Standort der geplanten Pflanzungen können im Verbandssitz des
Wasser- und Landschaftspflegeverbandes "Untere Spree", Waldweg 9 in 15518 Steinhöfel eingesehen werden.