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AKTUELLE BEKANNTMACHUNGEN
Öffentliche Bekanntmachung vom 06.06.2023
Der Wasser- und Landschaftspflegeverband "Untere Spree" und die von ihm
beauftragten Unternehmen führen ganzjährig Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern der II. Ordnung
und im Auftrag des Landesamtes für Umwelt Brandenburg (LfU) an der Müggelspree als Gewässer der
I. Ordnung durch.
In der 27. Kalenderwoche 2023 beginnen die jährlichen, planmäßigen Mäh- und Krautungsarbeiten.
Im Sinne der Regelungen des § 84 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in Verbindung mit den
§§ 38 und 41 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) kündigen wir hiermit die Durchführung der
Unterhaltungsarbeiten und die damit verbundene vorübergehende Benutzung der
Anliegergrundstücke an.
Gemäß § 41 WHG und § 84 Abs. 1 BbgWG haben die Eigentümer, Anlieger, Hinterlieger und
Nutzungsberechtigten der Gewässer zu dulden, dass die Unterhaltungspflichtigen oder deren Beauftragte
die Grundstücke vorübergehend betreten, befahren, benutzen, Kraut und Aushub ablegen und auf den
Grundstücken abschließend einebnen.
Es besteht die gesetzliche Verpflichtung der Eigentümer und Nutzungsberechtigten, die Uferbereiche als
Gewässerrandstreifen gemäß § 38 Abs. 4 WHG so zu bewirtschaften, dass die Gewässerunterhaltung und
-entwicklung nicht beeinträchtigt wird. Zuwiderhandlungen schließen einen Schadensanspruch nach § 41
Abs. 4 WHG in Verbindung mit § 254 BGB aus.
Zur Beantwortung von Fragen oder Abstimmungen im Zusammenhang mit der angezeigten Gewässerunterhaltung
wenden Sie sich bitte an den:
Wasser- und Landschaftspflegeverband
"Untere Spree"
Waldweg 9
15518 Steinhöfel
OT Hasenfelde
Tel.: 033635/3900
Fax: 033635/3901

M. Zalenga
Vorsteher des Verbandes
Steinhöfel, den 06.06.2023
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